Platzregeln
Die Zäune an Loch 7, 13, 14 und 17 bezeichnen die Ausgrenze (Regel 27/1).
Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24/1).
Ist im Gelände ein Ball in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch fallen gelassen werden. Der Ball muss beim Fallenlassen zuerst auf einem Teil des Platzes im Gelände auftreffen.
Gelände ist der gesamte Bereich des Platzes, ausgenommen
a) Abschlag und Grün des zu spielenden Lochs; und
b) sämtliche Hindernisse auf dem Platz.)
Kommt ein Ball in einem künstlich erzeugten Bodenbelüftungsloch zur Ruhe, so darf der Spieler den Ball straflos aufnehmen und reinigen. Im Gelände muss der Spieler den Ball so nahe wie möglich an der Stelle, wo der Ball lag, nicht näher zum Loch, fallen lassen. Auf dem Grün muss der Spieler den Ball an der nächstgelegenen Stelle, wo der Umstand vermieden wird, nicht näher zum Loch, hinlegen.
Boden in Ausbesserung ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle und/oder weiße Oberflächenmarkierungen. Erleichterung kann nach Regel 25/1 in Anspruch genommen werden.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln:
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Schläge
Beachten Sie bitte auch die Sonderplatzregeln am Schwarzen Brett.



























